Auf der Grundlage der von unseren Mandanten oder durch uns gefertigten Buchhaltung erstellen wir sowohl die gesetzlich erforderlichen Jahresabschlüsse, als auch individuelle Jahresabschlüsse mit Erläuterungen, z.B. zur Vorlage bei Banken. Unsere Tätigkeiten beinhalten:
- Erstellung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse ohne Prüfungshandlungen (auf Wunsch mit Plausibilitätsbeurteilungen)
- Bilanzberichterstellung entsprechend den Anforderungen der Mandanten
- erforderlichenfalls Erstellung einer separaten Steuerbilanz
- Jahresabschlüsse zum Zwecke der Veröffentlichung