Als grenzüberschreitend tätige Kanzlei liegt der Schwerpunkt unserer steuerlichen Beratungsleistungen auf deutschen steuerlichen Sachverhalten, die einen Bezug zu den Niederlanden haben. Dazu zählen u.a.
- Fragen der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht
- Beratung rund um die steuerliche Betriebsstätte
- Umsatzsteuerfragen bei grenzüberschreitenden Lieferungen und sonstigen Leistungen
- Vorsteuervergütungsverfahren
- Freistellung und Erstattung von deutschen Abzugssteuern wie z.B. bei Kapitalertragssteuern, Lizenzzahlungen etc.
- Niederländisch/ deutsche Umzugsfälle
- Entsendung von Arbeitnehmern unter lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten
- Grenzüberschreitende Steuerberatung unter Berücksichtigung der DBA`s (inbound und outbound Sachverhalte)
- Verrechnungspreise und deren Dokumentation
Selbstverständlich beraten wir daneben auch auf allen klassischen Beratungsfeldern der Steuerberatung bzgl. rein deutscher Sachverhalte wie:
- Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen
- Führung von Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsverfahren
- Steuerliche Fragen rund um die Immobilie (insbesondere Grunderwerbsteuer)
- Steuerplanung
- Nationales und internationales Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Gestaltung der Unternehmensnachfolge
- Fragen der Gemeinnützigkeit
- Steuerstrafrecht