Schuldner, die ihre Rechnungen nicht oder stets zu spät zahlen, sind ein Ärgernis und kosten Ihrem Unternehmen unnötig Geld. Im grenzüberschreitenden Verkehr ergeben sich nicht nur wegen der Sprachbarrieren zusätzliche Schwierigkeiten.
Was ist daher die effizienteste Art, um an Ihr Geld zu kommen? Unser Rat lautet: Die größte Chance liegt für ausländische Unternehmen insbesondere darin, umgehend einen Rechtsanwalt einzuschalten. Denn soweit Inkassobüros Forderungen nicht einziehen können, bleibt gewöhnlich der Gläubiger auf den Kosten seines Inkassobüros sitzen. Schließlich wird die Angelegenheit dann doch in Deutschland von einem deutschen Gericht beurteilt, das aber die zuvor entstandenen Inkassokosten als überflüssig ansieht mit der Folge, dass diese nicht erstattungsfähig sind. Hätte ein ausländischer Gläubiger sofort einen deutschen Rechtsanwalt beauftragt, wäre nicht nur eine schnellere Beitreibung der Forderung möglich, sondern auch eine kostengünstigere Realisierung nach den Tarifen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) möglich gewesen.
Ergo: Zugunsten einer schnellen und effektiven Abwicklung von Inkassos sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, zumal ein Rechtsanwalt im Übrigen eher in der Lage ist, zu beurteilen, welcher Gerichtsstand maßgeblich ist und welches Recht Anwendung findet. Eine entsprechende Vorgehensweise empfehlen wir unseren deutschen Mandanten, um ihre Forderungen im Ausland, insbesondere Niederlande, Belgien und Luxemburg, zu realisieren.