Das Elektrogesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Elektrogesetz fördert in erster Linie die Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung und Reduzierung von Elektrogeräten und nimmt hierfür die Hersteller und Importeure von Elektrogeräten in die Pflicht. Auch Händler können von den Pflichten des Elektrogesetzes betroffen sein. Die Pflichten des Händlers beziehen sich auf eine Registrierung, eine Produktkennzeichnung, die Zurverfügungstellung einer Garantie, Mengenmeldungen sowie die Erfüllung von Abholanordnungen.
Erstinverkehrbringer, vor allem Hersteller und Importeure, müssen sich bei der gemeinsamen Stelle, der Stiftung EAR, registrieren, bevor Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in den Verkehr gebracht werden. Auch Händler können u.U. zum registrierungspflichtigen Hersteller werden.
STRICK Rechtsanwälte & Steuerberater beraten im Rahmen der Registrierung Ihres Unternehmens sowie der Registrierung der einzelnen Marken. Auch sind wir behilflich bei der rechtssicheren Durchführung der Registrierung im Rahmen des gesamten Elektrogesetzes.