Um in Deutschland wirtschaftlich aktiv werden zu können, reicht für ein deutsches Unternehmen die Eintragung in die Handwerksrolle. Für ausländische Unternehmen, die mit eigenen Mitarbeitern Projekte in Deutschland durchführen wollen, gilt etwas anderes. Im Baugewerbe, Metall- und Elektroindustrie sowie in den Branchen Reinigung, Post, Sicherheitsdienstleistung, Wäscherei, Fleischwirtschaft, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung müssen nämlich auch die Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beachtet werden.
Es empfiehlt sich vorab, also vor Aufnahme der Arbeiten in Deutschland, zu prüfen, ob das eigene Gewerbe in den Geltungsbereich dieser Vorschriften fällt. Über ein kompliziertes und zum Teil mit hohen Bußgeldern verknüpftes System von Meldepflichten und Kontrollen am Arbeitsplatz sowie Überprüfungen der Bücher ist ein nahezu unbeherrschbares Verwaltungsmonstrum entstanden. Ohne profunde Kenntnisse der Implikationen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes könnte es eine teure Angelegenheit werden.
Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, ohne vorherige Meldung mit den Arbeiten zu beginnen. Auch die einfache Übersetzung Ihrer Musterarbeitsverträge oder die Übernahme niederländischer Abkürzungen ohne Erläuterung in Ihren Verträgen entsprechen nicht den Vorgaben. Unsere Fachanwälte prüfen gerne, wie Sie die vielen Hindernisse umgehen und so Bußgelder vermeiden können.