Das Wettbewerbsrecht befasst sich mit den Regeln des fairen Wettbewerbs. Es geht hier um die Frage, welche geschäftlichen Handlungen zwischen Unternehmen und gegenüber Verbrauchern zulässig sind und welche als unlauter angesehen werden. Das Wettbewerbsrecht ist im „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) und zahlreichen Nebengesetzen geregelt. Maßgeblichen Einfluss auf das Wettbewerbsrecht haben zudem auch EU-Verordnungen und -Richtlinien.
Ein Schwerpunkt des Wettbewerbsrechts ist der Verbraucherschutz. So verbietet das UWG irreführende Werbung, also Werbung, die unwahr ist oder vom Verbraucher falsch verstanden werden könnte. Außerdem sind belästigende Werbepraktiken wie zum Beispiel sogenannte „cold calls“ oder unerwünschte E-Mail-Werbung unzulässig. Die deutsche Rechtsprechung legt hier einen strengen Maßstab an.
Aber auch das Verhalten von Unternehmen untereinander wird durch das Wettbewerbsrecht geregelt. So ist es unzulässig, negative Tatsachen über einen Konkurrenten oder dessen Produkte zu behaupten, wenn diese nicht erweislich wahr sind. Darüber hinaus spielt zwischen Konkurrenten die sogenannte „sklavische Nachahmung“ eine große Rolle. Danach ist es verboten, die Produkte eines Konkurrenten nachzuahmen, wenn hierdurch die Gefahr einer Herkunftstäuschung entsteht.
Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ziehen in der Regel eine Abmahnung durch Konkurrenten oder Wettbewerbsverbände nach sich. Lässt sich der Streit nicht außergerichtlich beilegen, folgt in der Regel ein einstweiliges Verfügungsverfahren oder ein Hauptsacheverfahren.
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