Wer geschäftlich international tätig ist und seine Produkte auch ins Ausland verkauft, sollte seine Erfindungen zu ihrem Schutz in mehreren Ländern registrieren lassen. Die Schutzrechte können in jedem einzelnen Land beantragt werden, es kann aber auch ein europäisches Patent beantragt werden. Letzteres ist für die meisten europäischen Länder mit einer einzigen Anmeldung möglich. Bei Schutzrechtsverletzungen müsste dann jeweils in dem Land Klage eingereicht werden, in dem die Schutzrechtsverletzung begangen wurde.
Das Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), das man für den Schutz seiner Erfindung in Deutschland durchlaufen muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Schutzrecht gilt rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung für die Höchstdauer von 20 Jahren. Für Arzneien und Schädlingsbekämpfungsmittel gelten Ausnahmen; nach Ablauf der Schutzfrist von 20 Jahren kann der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Ein Patent wird in Deutschland ausschließlich auf technische Erfindungen erteilt. Die stetige Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik definiert die Bereiche dessen, wofür Patentschutz erlangt werden kann, immer wieder neu. Was eine technische Erfindung beinhaltet, ist somit laut DPMA im Patentrecht nicht definiert.
Gebrauchsmuster für gewerblich anwendbare technische Erfindungen können in Deutschland geschützt werden. Das geschützte Gebrauchsmuster ist der "kleine Bruder" des Patents und zählt zu den gewerblichen Schutzrechten. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Der Vorteil gegenüber dem Patent ist die relativ kurze Zeitspanne, die für die Registrierung des Gebrauchsmusters nötig ist. In den meisten Fällen gelingt das schon innerhalb weniger Wochen (beim Patent kann das gegebenenfalls Jahre dauern!). Ihr Gebrauchsmuster ist nach der Registrierung für eine Höchstdauer von 10 Jahren geschützt (Patent: 20 Jahre). Der Gebrauchsmusterschutz gilt zunächst für drei Jahre. Jeweils nach drei, sechs und acht Jahren kann der Schutz verlängert werden.