Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen. Dabei ist nicht nur an Maschinen zu denken. Auch in vielen anderen Bereichen, wie etwa der Chemie, der Elektronik oder dem Bauwesen, entstehen Erfindungen, die schutzfähig sind. Sogar Alltagsgegenstände können Schutz durch ein Patent oder Gebrauchsmuster erlangen, sofern sie einen technischen Bezug haben.
Das Patent gewährt seinem Inhaber ein 20 Jahre geltendes Monopol zur Nutzung seiner Erfindung. Während dieser Zeit kann er jedem Dritten verbieten, die Erfindung zu benutzen. Im Falle einer Patentverletzung kann er den Verletzer auf Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung in Anspruch nehmen.
Das Patent ist damit ein scharfes Schwert gegen Nachahmungen durch Dritte. Es ermöglicht Unternehmen, sich den Vorsprung zu sichern, den sie durch zum Teil erhebliche Investitionen in die Entwicklung des Produktes erlangt haben.
Alternativ zu einem Patent bietet sich häufig die Anmeldung eines Gebrauchsmusters an. Es wird auch „kleiner Bruder des Patents“ genannt. Doch dieser Name täuscht. Denn das Gebrauchsmuster gewährt seinem Inhaber die gleichen Rechte wie ein Patent. Vorteil des Gebrauchsmusters ist jedoch, dass es deutlich schneller eingetragen werden kann. Denn die Schutzvoraussetzungen werden im Erteilungsverfahren nicht geprüft. Während ein Patenterteilungsverfahren daher mehrere Jahre dauern kann, gelingt eine Gebrauchsmusteranmeldung meist innerhalb weniger Wochen.
Auch der internationale Patentschutz spielt eine große Rolle. Zwar bieten Patente und Gebrauchsmuster immer nur für das Land Schutz, für das sie erteilt wurden. Dennoch gibt es Möglichkeiten, den Schutz auch auf andere Länder auszudehnen.
Sie möchten Ihr Produkt durch ein Patent oder Gebrauchsmuster schützen? Oder Ihnen wird die Verletzung eines Patents oder Gebrauchsmusters eines Dritten vorgeworfen? Wir unterstützen Sie gerne!