Eingetragene Marken kennzeichnen die Herkunft eines Produktes aus einem bestimmten Unternehmen. Sie stellen das Aushängeschild eines Unternehmens dar und dienen der Wiedererkennung der eigenen Produkte.
Neben dem Namen eines Produktes werden häufig auch Logos als sogenannte Wort-/Bildmarken eingetragen. Sie bestehen meist aus einer Kombination des Produktnamens mit grafischen Elementen. Daneben sind weitere Markenformen denkbar, wie etwa Multimediamarken oder Klangmarken.
Eingetragene Marken gewähren ihrem Inhaber einen 10 Jahre geltenden Schutz. Dieser kann jedoch beliebig oft verlängert werden.
Auch im Markenrecht spielt der internationale Schutz eine große Rolle. Dabei gilt es aber zu beachten, dass Marken immer nur für das Land Schutz gewähren, für das sie angemeldet wurden. Eine Beneluxmarke bietet also beispielsweise keinen Schutz in Deutschland. Für Unternehmen, die in mehreren europäischen Ländern tätig sind, kann sich daher auch die Anmeldung einer Unionsmarke anbieten. Diese gewährt Schutz für die gesamten Europäischen Union.
Neben den eingetragenen Marken bietet auch der Schutz von Unternehmenskennzeichen zahlreiche Möglichkeiten. Hiermit ist der Name eines Unternehmens, also dessen Firma, gemeint. Unternehmenskennzeichen genießen ab dem Beginn ihrer Benutzung Schutz. Einer Eintragung bedarf es hierfür nicht. Dennoch bietet es sich in vielen Fällen an, den Namen eines Unternehmens zusätzlich auch als Marke schützen zu lassen.
Sie möchten den Namen Ihres Produktes, Ihr Logo oder den Namen Ihres Unternehmens als Marke schützen lassen? Oder Sie müssen sich gegen die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer behaupteten Markenverletzung zur Wehr setzen? Dann sprechen Sie uns an!