Designs schützen das Aussehen eines Produktes. Klassische Anwendungsgebiete für einen Designschutz sind Möbel, Dekorationsartikel, Schmuck oder Kleidung. Aber auch bei technischen Produkten, wie etwa großen Maschinen, spielt das Produktdesign eine wichtige Rolle.
Ein eingetragenes Design gewährt seinem Inhaber ein Monopol auf das Aussehen seines Produktes. Voraussetzung für einen Schutz ist jedoch, dass es sich um ein neues Design handelt, das es so noch nicht gegeben hat. Der Schutz kann für maximal 25 Jahre aufrechterhalten werden.
Häufig raten wir Unternehmen, Designs zusätzlich zu anderen Schutzrechten wie etwa Marken oder Patenten anzumelden. Denn ein möglichst großes Portfolio an Schutzrechten schützt Ihr Produkt aus verschiedenen Richtungen.
Neben dem deutschen Design existiert auch ein europäisches Design, das sogenannte „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“. Es gewährt seinem Inhaber einen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ist ein Unternehmen in mehreren europäischen Mitgliedstaaten tätig, bietet sich die Anmeldung eines solchen europaweiten Schutzrechts an.
Gerne sind wir Ihnen bei der Anmeldung eines deutschen oder europäischen Designs behilflich. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Verteidigung gegen eine Inanspruchnahme wegen Verletzung eines deutschen oder europäischen Designs.