Der Gewerbliche Rechtsschutz befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihre Ideen am besten schützen können. Denn von der technischen Umsetzung über das Design bis hin zum Produktnamen steckt meist ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand in der Entwicklung eines Produktes. Den hierdurch erlangten Vorsprung gilt es zu schützen.
Hierzu besteht eine Vielzahl an Schutzrechten, die Unternehmen für ihre Produkte eintragen lassen können. Während sich das Patentrecht und das Recht der Gebrauchsmuster mit der technischen Umsetzung eines Produktes befassen, kann durch Eintragung eines Designs das Aussehen des Produktes geschützt werden. Eingetragene Marken schützen dagegen den Namen eines Produktes, häufig auch in Form eines Logos.
Neben diesen eingetragenen Schutzrechten wird auch das Urheberrecht üblicherweise dem Gewerblichen Rechtsschutz zugeordnet. Denn nicht nur Kunstwerke im klassischen Sinn, wie etwa Gemälde oder Musikstücke, sind urheberrechtlich geschützt. Auch Alltagsgegenstände können einen Urheberrechtsschutz erlangen. Zu denken ist hier zum Beispiel an Dekorationsgegenstände oder Möbelstücke.
Ergänzt werden die gewerblichen Schutzrechte durch das Wettbewerbsrecht. Es regelt, welche Handlungen im Wettbewerb zwischen Unternehmen und gegenüber Verbrauchern erlaubt sind und welche als unlauter angesehen werden.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes – von der Eintragung eigener Schutzrechte bis hin zur Verteidigung gegen eine Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung. Sprechen Sie uns an!