Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) empfiehlt zum Facebook Fanpage-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 05.06.2018 die unten stehende Vorgehensweise. In dem Urteil stellt der EuGH fest, dass ein Fanpage-Betreiber nicht bloßer Facebook-Nutzer ist, sondern als (Mit-)Verantwortlicher Facebook die Möglichkeit gibt, durch den Betrieb der Fanpage Cookies zu setzen.´