Das deutsche Insolvenzrecht kennt die Besonderheit, dass Anfechtungserklärungen von Insolvenzverwaltern sehr häufig erfolgreich sind. Dies führt dann dazu, dass Gläubiger Zahlungen wieder an den Insolvenzverwalter zurückzahlen müssen, die sie von der Schuldnerin (weit) vor der Insolvenz erhalten haben.